Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 1686 BGB – Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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