Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1252 BGB – Erlöschen mit der Forderung

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Das Pfandrecht erlischt mit der Forderung, für die es besteht.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 1252 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1252 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten