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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1169 BGB – Rechtszerstörende Einrede

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Steht dem Eigentümer eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung der Hypothek dauernd ausgeschlossen wird, so kann er verlangen, dass der Gläubiger auf die Hypothek verzichtet.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 1169 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1169 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

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