Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1082 BGB – Hinterlegung

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Das Papier ist nebst dem Erneuerungsschein auf Verlangen des Nießbrauchers oder des Eigentümers bei einer Hinterlegungsstelle mit der Bestimmung zu hinterlegen, dass die Herausgabe nur von dem Nießbraucher und dem Eigentümer gemeinschaftlich verlangt werden kann.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 1082 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1082 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten