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Zitierfest

BezO · Bezirksordnung für den Freistaat Bayern

Art. 90 BezO – Sinn der staatlichen Aufsicht

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

Die Aufsichtsbehörden sollen die Bezirke bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll beraten, fördern und schützen sowie die Entschlußkraft und die Selbstverantwortung der Bezirksorgane stärken.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 90 BezO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 90 BezO? Zitiere den Wortlaut.“

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