Die Gesamtfläche der dem Bezirk zugeteilten Landkreise und kreisfreien Gemeinden bildet das Bezirksgebiet.
BezO · Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
Art. 7 BezO – Gebietsumfang
Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.
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„Was regelt Art. 7 BezO? Zitiere den Wortlaut.“