Zum Inhalt springen
Zitierfest

BezO · Bezirksordnung für den Freistaat Bayern

Art. 41 BezO – Einschränkung des Vertretungsrechts

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

Mitglieder des Bezirkstags dürfen Ansprüche Dritter gegen den Bezirk nur als gesetzliche Vertreter geltend machen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 41 BezO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 41 BezO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten