Zum Inhalt springen
Zitierfest

BezO · Bezirksordnung für den Freistaat Bayern

Art. 32 BezO – Vorsitz im Bezirkstag; Vollzug der Beschlüsse

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

Die Bezirkstagspräsidentin oder der Bezirkstagspräsident führt den Vorsitz im Bezirkstag und im Bezirksausschuss. Sie vollziehen die Beschlüsse des Bezirkstags und seiner Ausschüsse. Ist die Bezirkstagspräsidentin oder der Bezirkstagspräsident verhindert oder persönlich beteiligt, so handelt ihr Vertreter. Ist dieser bereits Mitglied des Bezirksausschusses, nimmt dessen Vertreter für die Dauer der Vertretung den Sitz im Ausschuss ein.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 32 BezO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 32 BezO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten