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Zitierfest

BewG · Bewertungsgesetz

§ 227 BewG – Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen

Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.

Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Grundsteuerwerte sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 227 BewG verweisen

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