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Zitierfest

BeurkG · Beurkundungsgesetz

§ 74 BeurkG – Verweisungen

Amtliche Fassung, Stand 10.12.2025.

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen auf die durch dieses Gesetz aufgehobenen oder abgeänderten Vorschriften verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.