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Zitierfest

BetrVG · Betriebsverfassungsgesetz

§ 123 BetrVG

Amtliche Fassung, Stand 19.07.2024.

(Änderung des Kündigungsschutzgesetzes)

(gegenstandslos)

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 123 BetrVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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