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Zitierfest

BBiG · Berufsbildungsgesetz

§ 91 BBiG – Organe

Amtliche Fassung, Stand 28.10.2025.

Die Organe des Bundesinstituts für Berufsbildung sind:

  • 1. der Hauptausschuss,
  • 2. der Präsident oder die Präsidentin.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 91 BBiG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 91 BBiG? Zitiere den Wortlaut.“

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