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Zitierfest

BBiG · Berufsbildungsgesetz

§ 89 BBiG – Bundesinstitut für Berufsbildung

Amtliche Fassung, Stand 28.10.2025.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Bonn.

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„Was regelt § 89 BBiG? Zitiere den Wortlaut.“

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