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Zitierfest

BBiG · Berufsbildungsgesetz

§ 84 BBiG – Ziele der Berufsbildungsforschung

Amtliche Fassung, Stand 28.10.2025.

Die Berufsbildungsforschung soll

  • 1. Grundlagen der Berufsbildung klären,
  • 2. inländische, europäische und internationale Entwicklungen in der Berufsbildung beobachten,
  • 3. Anforderungen an Inhalte und Ziele der Berufsbildung ermitteln,
  • 4. Weiterentwicklungen der Berufsbildung in Hinblick auf gewandelte wirtschaftliche, gesellschaftliche und technische Erfordernisse vorbereiten,
  • 5. Instrumente und Verfahren der Vermittlung von Berufsbildung sowie den Wissens- und Technologietransfer fördern.

Verweise

Vorschriften, die auf § 84 BBiG verweisen

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