Das Bundesinstitut für Berufsbildung unterliegt, soweit in diesem Gesetz nicht weitergehende Aufsichtsbefugnisse vorgesehen sind, der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
BBiG · Berufsbildungsgesetz
§ 100 BBiG – Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung
Amtliche Fassung, Stand 28.10.2025.
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