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Zitierfest

BBiG · Berufsbildungsgesetz

§ 100 BBiG – Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung

Amtliche Fassung, Stand 28.10.2025.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung unterliegt, soweit in diesem Gesetz nicht weitergehende Aufsichtsbefugnisse vorgesehen sind, der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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„Was regelt § 100 BBiG? Zitiere den Wortlaut.“

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