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Zitierfest

BayWG · Bayerisches Wassergesetz

Art. 84 BayWG – Vorbelastung (Zu § 4 Abs. 3 AbwAG)

Amtliche Fassung, Stand 23.12.2025.

Die Vorbelastung ist für die Zeit nach der Antragstellung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 AbwAG) zu berücksichtigen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 84 BayWG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 84 BayWG? Zitiere den Wortlaut.“

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