Zum Inhalt springen
Zitierfest

BayWG · Bayerisches Wassergesetz

Art. 40 BayWG – Ausführung des Ausbaus

Amtliche Fassung, Stand 23.12.2025.

Ist der Freistaat Bayern zum Ausbau verpflichtet, so wird der Ausbau von den Wasserwirtschaftsämtern ausgeführt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 40 BayWG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 40 BayWG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten