Für die Anerkennung und den Widerruf sind die Regierungen zuständig. Das Anerkennungsverfahren regelt das Staatsministerium durch Rechtsverordnung.
BayWG · Bayerisches Wassergesetz
Art. 33 BayWG – Staatliche Anerkennung von Heilquellen
Amtliche Fassung, Stand 23.12.2025.
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„Was regelt Art. 33 BayWG? Zitiere den Wortlaut.“