Zum Inhalt springen
Zitierfest

BayWG · Bayerisches Wassergesetz

Art. 33 BayWG – Staatliche Anerkennung von Heilquellen

Amtliche Fassung, Stand 23.12.2025.

Für die Anerkennung und den Widerruf sind die Regierungen zuständig. Das Anerkennungsverfahren regelt das Staatsministerium durch Rechtsverordnung.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 33 BayWG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 33 BayWG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten