Längstens drei Monate nach Beendigung der Verwaltung eines Geräts des Betroffenen mittels des MDM.
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.5 (4) BaySchO – Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.5 (4) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.5 (4) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“