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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.5 (4) BaySchO – Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.

Längstens drei Monate nach Beendigung der Verwaltung eines Geräts des Betroffenen mittels des MDM.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.5 (4) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.5 (4) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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