Die Daten werden dem/den von der Schule beauftragten Auftragsverarbeiter/n unter den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO offengelegt.
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.4 (4) BaySchO – Kategorien der Empfänger, denen die personenbezogenen Daten offengelegt werden
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.4 (4) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.4 (4) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“