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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.5.9 BaySchO – Hinweis

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.

Es erfolgt grundsätzlich keine Löschung von Daten, wie im Löschkonzept vorgesehen, wenn diese Daten für die Geltendmachung, die Ausübung oder die Verteidigung von Rechtsansprüchen oder -positionen in einem anhängigen rechtlichen Verfahren notwendig sind. Die entsprechende Weisung an den Auftragsverarbeiter erfolgt durch die Verantwortlichen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.5.9 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.5.9 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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