Protokolldaten dokumentieren die Aktivitäten der Akteure im System. Alle Protokolldaten werden nach 90 Tagen durch den Auftragsverarbeiter automatisch gelöscht.
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.5.8 BaySchO – Löschung der Protokolldaten
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.5.8 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.5.8 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“