Zum Inhalt springen
Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.5 BaySchO – Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
Datenkategorie(en)Frist
a) Nr. 3.1.10, 3.1.12, 3.1.14Spätestens am Ende des laufenden Schuljahres
b) Nr. 3.1 (außer Nr. 3.1.10-3.1.14, 3.1.19 und 3.1.20); Nr. 3.2 (außer Nr. 3.2.4, 3.2.6, 3.2.7, 3.2.16 bis 3.2.18); Nr. 3.3 und 3.4; Nr. 3.6.3.1 und 3.1.20.1; Nr. 3.7.Spätestens am Ende des nachfolgenden Schuljahres, in dem die betroffene Person von der Schule abgegangen ist
c) Nr. 3.1.11, 3.1.13, 3.1.19; Nr. 3.2.4, 3.2.6, 3.2.7, 3.2.16 bis 3.2.18; Nr. 3.5;Spätestens am Ende des nachfolgenden Schuljahres
d) Nr. 3.1.20.2 und 3.6.3.2 sowie 3.1.20.3 und 3.6.3.3.Ein Jahr nach der Anlage/der Änderung des Datensatzes
e) Daten, die aufgrund der Einwilligung verarbeitet werden.Grundsätzlich bis zum Widerruf der Einwilligung bzw. auch davor, sofern der Zweck der Verarbeitung entfallen ist.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.5 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.5 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten