Zum Inhalt springen
Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.4.3 BaySchO – Weitere externe Empfänger

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
EmpfängerÜbermittelte DatenZweck der ÜbermittlungRechtsgrundlage
a) Automatisiertes Verfahren zur Unterstützung der Schulverwaltung
Zuständiges staatliches Schulamt (bei Grund- und Mittelschulen) zuständige Regierung, zuständige Ministerialbeauftragte und zuständiger Ministerialbeauftragter, StaatsministeriumNr. 3.1 soweit in Art. 113a Abs. 2 BayEUG genanntUnterrichtsplanung der staatlichen Schulen; Prüfung der Unterrichtssituation; Bezuschussung nichtstaatlicher Schulen nach dem Bayerischen SchulfinanzierungsgesetzArt. 85 Abs. 1 Satz 5 Nr. 3 i.V.m. Art. 113a Abs. 2 BayEUG; Art. 31 ff. BaySchFG
b) Amtliche Schulstatistik
Landesamt für StatistikNr. 3.1–3.5 und 3.6, soweit nach Art. 113b BayEUG Bestandteil der Amtlichen SchulstatistikBildungsplanung; Organisation des SchulwesensArt. 113b Abs. 6 und 8 BayEUG
c) Ergebnisstatistik
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Institut für Schulqualität und BildungsforschungNr. 3.2.17 und 3.2.18, soweit nach Art. 113b BayEUG Bestandteil der ErgebnisstatistikBildungsplanung; Organisation des SchulwesensArt. 113b Abs. 7 und 8 BayEUG
d) Gastschülerliste
Jeweils zuständiger AufwandsträgerDaten der Gastschülerinnen und Gastschüler nach Nr. 3.2, beschränkt auf Schule; Schulart; Eintrittsdatum; Austrittsdatum; Jahrgangsstufe, Klasse/Gruppe (auch: Art und zeitliche Organisation), Unterrichtsart; Ausbildungsrichtung; Namensangaben; Tag der Geburt; Geschlecht; Staatsangehörigkeit (wenn keine Unionsbürgerschaft); Adressdaten des gewöhnlichen Aufenthaltsorts, soweit erforderlich auch Adressdaten vor Ausbildungsbeginn; lokales Differenzierungsmerkmal; Angaben zur Gastschülereigenschaft; Unterbringung bei Berufsschulen zudem Ausbildungsart; Ausbildungsberuf; Ausbildungsbeginn; Ausbildungsende; Daten zum Ausbildungsbetrieb (vgl. Nr. 3.7)Gastschülereigenschaft; Abrechnung des Gastschulbeitrags oder des KostenersatzesArt. 10 BaySchFG
e) Teilnahme an Ausbildungs- und Bildungsmaßnahmen
Der jeweilige MaßnahmenträgerNr. 3.2, beschränkt auf Namensangaben, Klasse, AusbildungsbetriebZeitliche Koordinierung des Berufsschulunterrichts mit anderen ausbildungsbezogenen BildungsmaßnahmenArt. 85 Abs. 1 Satz 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BSO
f) Abschlusszeugnis der Berufsschule
Die für die Berufsausbildung zuständigen StellenNr. 3.2, beschränkt auf Namensangaben, Kammernummer, Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der BerufsschuleAufnahme der Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule in das BerufsabschlusszeugnisArt. 85 Abs. 1 Satz 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 3, § 24 Abs. 2 BSO
g) Schülerliste zur Kostenfreiheit des Schulwegs
Zuständiger Aufgabenträger der SchülerbeförderungNr. 3.2, beschränkt auf amtliche Schulbezeichnung, Klasse, Namensangaben Geburtsdatum, AdressdatenErmittlung der SchulwegkostenfreiheitArt. 85 Abs. 1 Satz 1 BayEUG i.V.m. Art. 3 Abs. 4 BaySchFG, Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung
h) Erfassung des Verbleibs von Abgängern der Mittelschule oder des Förderzentrums
Zuständiges staatliches Schulamt oder zuständige Regierung, zuständige BerufsschuleNr. 3.2 beschränkt auf verpflichtende Angaben: Namensangaben, Tag der Geburt, Adressdaten, besuchte Mittelschule oder besuchten Förderzentrum, Klasse, Schulamtsbezirk, voraussichtlicher schulischer oder beruflicher Verbleib im kommenden Schuljahr freiwillige Angaben: Art des voraussichtlichen Abschlusses der Mittelschule, voraussichtliche Note im Fach Deutsch, beruflicher InteressenschwerpunktÜberwachung der Schulpflicht, Begleitung von Abgängerinnen und Abgängern und Absolventinnen/Absolventen der Mittelschule oder des Förderzentrums (ohne Schülerinnen/Schüler des M-Zugs) im Übergang Schule – BerufBetr. die verpflichtenden Angaben: Art. 85 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 39 BayEUG und § 3 MSO oder § 34 VSO-F betr. die freiwilligen Angaben: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO
i) Schulwechsel
Zielschule bei SchulwechselnNr. 3.2, beschränkt auf die in Art. 85a Abs. 2 BayEUG genannten DatenSchulwechsel von SchülernArt. 85a Abs. 3 BayEUG
j) Internetauftritt von Schulenj) Internetauftritt von Schulen
Auftragsverarbeiter Nutzer der HomepageDaten der Schulleitung und soweit Lehrkräfte an der Schule eine Funktion mit Außenwirkung wahrnehmen Daten gemäß Nr. 3.1 beschränkt auf Namensangaben, Funktion, Amtsbezeichnung, Lehrbefähigung, dienstliche Anschrift, Kommunikationsdaten. Andere Daten (z.B. Fotos), in deren Veröffentlichung auf den Internetseiten der Schule die Betroffenen wirksam eingewilligt haben; Daten von Lehrkräften, die an der Schule keine Funktion mit Außenwirkung wahrnehmen, sowie von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und sonstigen Personen, Daten (z.B. Fotos), in deren Veröffentlichung auf den Internetseiten der Schule die Betroffenen, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Erziehungsberechtigten sowie bei Minderjährigen ab Vollendung des 14. Lebensjahres diese selbst und die Erziehungsberechtigten wirksam eingewilligt haben.Präsentation der Schule nach außen, Information der ÖffentlichkeitArt. 85 Abs. 1 Satz 1; Einwilligung

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.4.3 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.4.3 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten