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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.4.2 (2) BaySchO – Weitere Externe Empfänger

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
  • a) temporäre Nutzer von digitalen Werkzeugen, für die kein Nutzerprofil hinterlegt ist und die nicht der Schule angehören;
  • b) Unterrichtsbesuchende und Hospitanten im Rahmen der Zulassungs- und Ausbildungsordnungen sowie den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften;
  • c) Pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler anderer Schulen im Rahmen von Schulkooperationen, die gemeinsam einen virtuellen Kurs/Raum nutzen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.4.2 (2) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.4.2 (2) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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