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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.3.5 (4) BaySchO – Nutzer des erweiterten Nutzerkreises

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
  • a) Gültigkeitsdauer
  • b) Ersteller

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.5 (4) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.3.5 (4) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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