- a) Art des Erziehungsberechtigten
- b) Zugeordnetes Kind / Zugeordnete Kinder
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.3.4 (5) BaySchO – Daten der Erziehungsberechtigten
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.4 (5) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.3.4 (5) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“