- a) Welche Klassen in welchen Fächern wie viele Stunden unterrichtet werden sollen
- b) Raum und Zeit des Unterrichts
- c) Kennung, welche Zeit-, Klasse-, Fach-Koppeln welche Lehrkräfte betreffen
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.3.2.9 (2) BaySchO – Lehrerbezogene Stundenplandaten
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.2.9 (2) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.3.2.9 (2) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“