- a) Schule
- b) Schuljahr
- c) Zugang
- d) Abgang
- e) Abordnung an nichtschulische Dienststelle
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.3.2.7 (2) BaySchO – Beschäftigungsverhältnis
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.2.7 (2) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.3.2.7 (2) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“