- a) Länge des Schulwegs
- b) benutzte Verkehrsmittel mit Abfahrtszeit und Wochentagen
- c) Gewährung der Kostenfreiheit des Schulwegs
- d) Haltestellen
- e) Befreiung vom Nachmittagsunterricht
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.3.2.3 BaySchO – Angaben zum Schulweg
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.2.3 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.3.2.3 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“