- a) Gastschülerstatus
- b) Gemeindekennzahl des Wohnorts und Ausbildungsbetriebs
- c) Ortsteil/Sprengel
- d) Umschüler/Selbstzahler
- e) Kostenträger
- f) Förderungsnummer
- g) Daten zur Zuweisung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 BayEUG
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.3.2.2 BaySchO – Angaben zur Gastschülereigenschaft
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.2.2 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.3.2.2 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“