- a) Jahrgang
- b) Schülerstatus
- c) Stammschule
- d) bisherige Ausbildungsrichtung
- e) Daten zur bisherigen Schullaufbahn
- f) Daten für besondere Form der Abschlussprüfung
- g) abweichender Rechtsstand
- h) Wiederholungen in vorausgehenden Jahrgangsstufen
- i) Thema und Note der Seminararbeit
- j) Bemerkungen zum Ausbildungsabschnitts-/Abschlussprüfungszeugnis
- k) Gefährdung
- l) Zulassung zur Abschlussprüfung
- m) Kursbelegung
- n) Daten der abgeschlossenen Fächer (Fach, Abschlussjahrgangsstufe, Noten/Verbalbeurteilungen, erworbene Qualifikation)
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.3.2.15 BaySchO – Angaben zur Abschlussprüfung
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.2.15 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.3.2.15 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“