- a) Noten/Verbalbeurteilungen
- b) Zeugnisbemerkungen
- c) Klassenziel
- d) Gefährdung des Vorrückens
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.3.2.14 BaySchO – Zeugnisdaten (ohne Abschlussprüfung)
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.2.14 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.3.2.14 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“