- a) Lehramt
- b) zugeordnete Schulart
- c) kirchliche Lehrerlaubnis
- d) Unterrichtsgenehmigung (Schulart, Fach, Begründung)
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.3.1.5 BaySchO – Angaben zur Lehrerlaubnis
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.1.5 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.3.1.5 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“