- a) Lehramt
- b) abgelegte Prüfungen
- c) Fächer der Lehrbefähigung
- d) Unterrichtsgenehmigung
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.3.1.4 BaySchO – Angaben zur Lehrbefähigung
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3.1.4 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.3.1.4 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“