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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.2 (5) BaySchO – Kategorien der betroffenen Personen

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
  • a) Lehrkräfte
  • b) nichtunterrichtendes Personal (Verwaltungspersonal, Hauspersonal und externes Betreuungspersonal)
  • c) Schülerinnen und Schüler
  • d) Erziehungsberechtigte
  • e) Sonstiges pädagogisches Personal
  • f) Nutzer des erweiterten Nutzerkreises

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.2 (5) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.2 (5) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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