- a) Lehrkräfte
- b) nichtunterrichtendes Personal (Verwaltungspersonal, Hauspersonal und externes Betreuungspersonal)
- c) Schülerinnen und Schüler
- d) Erziehungsberechtigte
- e) Sonstiges pädagogisches Personal
- f) Nutzer des erweiterten Nutzerkreises
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.2 (5) BaySchO – Kategorien der betroffenen Personen
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.2 (5) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.2 (5) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“