- a) Bereitstellung einer digitalen Authentifizierungsinfrastruktur
- b) Bereitstellung einer digitalen Autorisierungsinfrastruktur
- c) Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbasis für angebundene Anwendungen
- d) Eindeutige Zuordnung einzelner Nutzer zu einem bestimmten Nutzerkonto
BaySchO · Bayerische Schulordnung
Anlage 1.1 (5) BaySchO – Zwecke der Verarbeitung
Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.1 (5) BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.1 (5) BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“