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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.2 BaySchO – Kategorien der betroffenen Personen

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.
  • a) Lehrkräfte und nicht unterrichtendes Personal
  • b) Schülerinnen und Schüler
  • c) Erziehungsberechtigte und frühere Erziehungsberechtigte und frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • d) externe Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer
  • e) Verwaltungspersonal
  • f) externes Betreuungspersonal
  • g) Ansprechpartner in Ausbildungsbetrieben

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.2 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.2 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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