Zum Inhalt springen
Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

Anlage 1.1 BaySchO – Zweck der Verarbeitung

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.

Die Datenverarbeitung dient der Erfüllung der schulorganisatorischen Aufgaben und Wahrnehmung sowie der Gestaltung der notwendigen Verwaltungsabläufe (z.B. bei der Anmeldung der Schülerinnen und Schüler, der Klassenbildung, der Erstellung der Abschlusszeugnisse, der Planung des Unterrichtseinsatzes der Lehrkräfte und der Organisation des Unterrichts, der Abwicklung des Schulwechsels und der Mehrarbeitsabrechnung).

Neben den schulischen Verwaltungsprozessen wird auch der zur Schulaufsicht nötige Datentransfer zwischen der Schule und den jeweils zuständigen Stellen der Schulaufsicht (Schulämter, Regierungen, Ministerialbeauftragte, Staatsministerium für Unterricht und Kultus) unterstützt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.1 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.1 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten