Die Datenverarbeitung dient der Erfüllung der schulorganisatorischen Aufgaben und Wahrnehmung sowie der Gestaltung der notwendigen Verwaltungsabläufe (z.B. bei der Anmeldung der Schülerinnen und Schüler, der Klassenbildung, der Erstellung der Abschlusszeugnisse, der Planung des Unterrichtseinsatzes der Lehrkräfte und der Organisation des Unterrichts, der Abwicklung des Schulwechsels und der Mehrarbeitsabrechnung).
Neben den schulischen Verwaltungsprozessen wird auch der zur Schulaufsicht nötige Datentransfer zwischen der Schule und den jeweils zuständigen Stellen der Schulaufsicht (Schulämter, Regierungen, Ministerialbeauftragte, Staatsministerium für Unterricht und Kultus) unterstützt.