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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

§ 49 BaySchO – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.

(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft.

(2) § 48 Abs. 3 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2031 außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 49 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 49 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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