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Zitierfest

BaySchO · Bayerische Schulordnung

§ 3 BaySchO – Aufgaben

Amtliche Fassung, Stand 01.07.2026.

Die Lehrerkonferenz beschließt im Rahmen ihrer Aufgaben nach Art. 58 Abs. 3 und 4 BayEUG auch über

  • 1. Widersprüche gegen Verwaltungsakte mit Ausnahme von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen,
  • 2. Beschwerden von grundsätzlicher Bedeutung gegen allgemeine Unterrichts- und Erziehungsmaßnahmen der Schule mit Ausnahme von Aufsichtsbeschwerden gegen die Schule und von Dienstaufsichtsbeschwerden,
  • 3. sonstige Schulveranstaltungen, die die gesamte Schule betreffen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 BaySchO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 BaySchO? Zitiere den Wortlaut.“

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