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Zitierfest

BayRDG · Bayerisches Rettungsdienstgesetz

Art. 9 BayRDG – Einsatzlenkung im öffentlichen Rettungsdienst

Amtliche Fassung, Stand 26.03.2026.

Die ILS lenkt alle Einsätze im öffentlichen Rettungsdienst und stimmt sie aufeinander ab. Fachliche Vorgaben für die Einsatzlenkung des Rettungsdienstes, die sich aus dem Inhalt dieses Gesetzes oder aus auf seiner Grundlage erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder Entscheidungen ergeben, sind von der ILS zu beachten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 9 BayRDG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 9 BayRDG? Zitiere den Wortlaut.“

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