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Zitierfest

BayRDG · Bayerisches Rettungsdienstgesetz

Art. 63 BayRDG – Einschränkung von Grundrechten

Amtliche Fassung, Stand 26.03.2026.

Auf Grund dieses Gesetzes kann das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden (Art. 13 des Grundgesetzes, Art. 106 der Verfassung).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 63 BayRDG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 63 BayRDG? Zitiere den Wortlaut.“

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