Landesplanungsbehörden sind das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie als oberste Landesplanungsbehörde und die Regierungen als höhere Landesplanungsbehörden.
BayLplG · Bayerisches Landesplanungsgesetz
Art. 7 BayLplG – Landesplanungsbehörden
Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.
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