Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten richtet sich nach § 28 ROG in der am 15. August 2025 geltenden Fassung.
BayLplG · Bayerisches Landesplanungsgesetz
Art. 31 BayLplG – Sonderregelung für Windenergie an Land
Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.
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„Was regelt Art. 31 BayLplG? Zitiere den Wortlaut.“