Wird keine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt, gibt die höhere Landesplanungsbehörde im Rahmen einer fachrechtlichen Behördenbeteiligung eine landesplanerische Stellungnahme ab.
BayLplG · Bayerisches Landesplanungsgesetz
Art. 24 BayLplG – Landesplanerische Stellungnahme
Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 24 BayLplG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Art. 24 BayLplG? Zitiere den Wortlaut.“