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Zitierfest

BayLplG · Bayerisches Landesplanungsgesetz

Art. 24 BayLplG – Landesplanerische Stellungnahme

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

Wird keine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt, gibt die höhere Landesplanungsbehörde im Rahmen einer fachrechtlichen Behördenbeteiligung eine landesplanerische Stellungnahme ab.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 24 BayLplG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 24 BayLplG? Zitiere den Wortlaut.“

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