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Zitierfest

BayKiBiG · Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

Art. 9a BayKiBiG – Verbot der Gesichtsverhüllung

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen dürfen während der Besuchszeit ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, betreuungsbedingte Gründe stehen dem entgegen. Satz 1 gilt für Tagespflegepersonen entsprechend.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 9a BayKiBiG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 9a BayKiBiG? Zitiere den Wortlaut.“

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