Zum Inhalt springen
Zitierfest

BayKiBiG · Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

Art. 12 BayKiBiG – Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen für Kinder bei besonderen Bedarfslagen

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

(1) Kinder mit Behinderung und solche, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen in einer Kindertageseinrichtung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert werden, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

(2) Die Träger von Kindertageseinrichtungen fördern die sprachliche Entwicklung der Kinder von Anfang an und tragen hierbei den besonderen Anforderungen von Kindern aus Migrantenfamilien (Art. 5 des Bayerischen Integrationsgesetzes – BayIntG) und Kindern mit sonstigem Sprachförderbedarf Rechnung. Die Kindertageseinrichtungen sollen im Rahmen des Art. 6 BayIntG dazu beitragen, die Integrationsbereitschaft der Familien von Migrantinnen und Migranten zu fördern.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 12 BayKiBiG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 12 BayKiBiG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten