Dieses Gesetz gilt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege. Es findet keine Anwendung auf heilpädagogische Tagesstätten.
BayKiBiG · Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Art. 1 BayKiBiG – Geltungsbereich
Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.
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