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Zitierfest

BayHIG · Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz

Art. 75 BayHIG – Wissenschafts- und kunststützende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Amtliche Fassung, Stand 08.05.2026.

(1) Die wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die in der Hochschulverwaltung sowie in den wissenschaftlichen oder künstlerischen Einrichtungen tätigen Beamtinnen, Beamten, Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, denen andere als wissenschaftliche Dienstleistungen – insbesondere solche im Wissenschaftsmanagement, im Verwaltungs-, Bibliotheks- oder Betriebsdienst sowie im technischen oder einem sonstigen Dienst – obliegen.

(2) Die Einstellungsvoraussetzungen und die dienstrechtliche Stellung der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmen sich nach den allgemeinen dienstrechtlichen Vorschriften.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 75 BayHIG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

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